Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht und Arbeitsrecht

Ich bin Dienst­leister. Mein oberstes Ziel ist es, für Sie eine Problem­lös­ung zu finden, die so­wohl den recht­lichen als auch den wirt­schaft­lichen Aspek­ten Rech­nung trägt.

Seit gut 10 Jahren bin ich für ver­schie­dene Ge­richte im Süden Hamburgs als Nach­lass­pfleger, Nach­lass­ver­walter und Tes­ta­ments­voll­strecker tätig. Ich ver­füge über um­fas­sende Kennt­nisse im Erb­recht. Von der Tes­ta­ments­ge­stal­tung bis zum Erb­scheins­antrag stehe ich Ihnen zur Seite.

Über­schul­dete Immo­bilien und unüber­sicht­liche Ver­mögens­ver­hält­nisse stel­len die Erben oft vor be­son­dere Pro­bleme. Bei der Ab­wicklung und Aus­einander­setzung der Erb­schaft unter­stütze ich Sie mit Rat und Tat.

Das Thema Vor­sorge­voll­macht und Pa­tienten­ver­fügung nimmt in der Öffent­lichkeit immer mehr Raum ein. Gerade hier ist eine indivi­duelle Be­rat­ung un­erläss­lich.

Aus der Praxis ist mir be­kannt, wie wichtig eine vor­sorg­liche Be­ratung im Be­reich des Erb­rechtes und der Vor­sorge­voll­macht ist. Das spart Zeit und Geld. Besten­falls wird sogar familiärer Streit ver­mieden.

Seit 2003 bin ich Fach­anwalt für Ar­beits­recht. Durch stetige Fort­bild­ung bin ich immer auf dem ak­tu­ellen Stand der Recht­sprechung und Gesetz­gebung.

Fragen zu der Recht­mäßig­keit von Kün­digungen, zur Ver­trags­ge­stalt­ung, Ge­halts­zahl­ungen und Ur­laubs­an­sprüchen kann ich Ihnen be­ant­worten und helfe Ihnen auch bei der Ver­hand­lung von Ab­find­ungen und Auf­heb­ungs­ver­trägen.

In einem ersten Be­ratungs­gespräch können Hand­lungs­alter­nativen erörtert werden. Auf jeden Fall in­for­miere ich Sie über an­fal­lende Kosten.