Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht und Arbeitsrecht
Ich bin Dienstleister. Mein oberstes Ziel ist es, für Sie eine Problemlösung zu finden, die sowohl den rechtlichen als auch den wirtschaftlichen Aspekten Rechnung trägt.
Seit gut 10 Jahren bin ich für verschiedene Gerichte im Süden Hamburgs als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker tätig. Ich verfüge über umfassende Kenntnisse im Erbrecht. Von der Testamentsgestaltung bis zum Erbscheinsantrag stehe ich Ihnen zur Seite.
Überschuldete Immobilien und unübersichtliche Vermögensverhältnisse stellen die Erben oft vor besondere Probleme. Bei der Abwicklung und Auseinandersetzung der Erbschaft unterstütze ich Sie mit Rat und Tat.
Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nimmt in der Öffentlichkeit immer mehr Raum ein. Gerade hier ist eine individuelle Beratung unerlässlich.
Aus der Praxis ist mir bekannt, wie wichtig eine vorsorgliche Beratung im Bereich des Erbrechtes und der Vorsorgevollmacht ist. Das spart Zeit und Geld. Bestenfalls wird sogar familiärer Streit vermieden.
Seit 2003 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Durch stetige Fortbildung bin ich immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Fragen zu der Rechtmäßigkeit von Kündigungen, zur Vertragsgestaltung, Gehaltszahlungen und Urlaubsansprüchen kann ich Ihnen beantworten und helfe Ihnen auch bei der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen.
In einem ersten Beratungsgespräch können Handlungsalternativen erörtert werden. Auf jeden Fall informiere ich Sie über anfallende Kosten.